Für ausgesuchte Kollegen stellen wir unser Deckungskonzept gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit!
Deckungsumfang
Es handelt sich um ein völlig ungewöhnliches und deshalb über dem Bedingungsniveau anderer in Deutschland angebotener D&O-Deckungen liegendes Versicherungskonzept. Das ergibt sich u.a. daraus, dass marktübliche „D&Os“ ausschließlich die Inanspruchnahme auf Schadensersatz infolge beruflichen Fehlverhaltens zum Gegenstand haben, während diese Spezialkonzept:
das Haftungsrisiko zwar auch berücksichtigt, jedoch im wesentlich weitergehenden Umfang abdeckt, wie z.B. dadurch, dass die Inanspruchnahme von Unternehmensleitern wegen aus Personen- und Sachschäden folgender Eigenschäden des Unternehmens – wie z.B. Betriebsstillstandskosten oder Gewinnausfälle – mitversichert sind. Ausgeschlossen sind lediglich vorsätzliche Pflichtverletzungen. Dazu zählen nur noch solche, falls nachweislich bewusst und gewollt der geltend gemachte Schaden verursacht wurde.
im Sinne einer Mehrgefahrenabsicherung für Spitzenmanager auch sonstige Verantwortungs- und Versicherungsschutzrisiken zum Gegenstand hat, und zwar Rechtskosten von:
rechtlicher Unterstützung bzw. Gutachten vor Eintritt eines D&O-Versicherungsfalles, um eine Inanspruchnahme zu verhindern (= “vorbeugender Versicherungsschutz“)
OwiG-, Straf- und sonstige Verfahren gegen:
- die „D+O versicherten Personen“;
- alle sonstigen Mitarbeiter des Unternehmens und aller mitzuversichernder Tochterunternehmen.(Auf Wunsch abwählbar)
Mediationsverfahren sowie Kostenvorschussverpflichtung für den Fall, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht bestreitet.
Kostenübernahme in Höhe bis zu 20% der vereinbarten Versicherungssumme pro Deckungserweiterung und in Anrechnung auf diese für sonstige Rechtsverfahren und Serviceleistungen, um bzw. für:
Kautionen / Sicherheitsleistungen und Abwehrkosten im Falle eines beantragten persönlichen oder dinglichen Arrestes gegen versicherte Personen
eigene Rechte aus dem Anstellungsvertrag durchzusetzen, im Falle einer Aufrechnung bzw. falls der Verdacht einer „vorgeschobenen“ Inanspruchnahme durch das eigene Unternehmen nicht ausgeschlossen werden kann
Beratungskosten in besonders haftungsrelevanten Situationen, z.B. im Falle der Veränderung der Mehrheitsverhältnisse sowie bei Insolvenz.
Klausel von Fall zu Fall
Ebenfalls bis zur Höhe von jeweils 20% der vereinbarten Versicherungssumme und in Anrechnung auf diese sind noch folgende ungewöhnliche Deckungserweiterungen für Organvertreter Ihres Unternehmens vorgesehen, die auf Wunsch gegen Prämiennachlass allerdings abwählbar sind:
Kostenübernahme bei Bereicherungsansprüchen
(falls die Inanspruchnahme nicht wegen Schädigung Ihres Unternehmens, sondern wegen Erhaltens [angeblicher] ungerechtfertigter Leistungen [wie Tantieme, Boni, Reisekosten etc.] erfolgt.)
Kostenübernahme für Sachverhalts- und Beweisermittlungen
(= „Forensikkosten“)
(um Sachverhaltsuntersuchungen und – feststellungen sowie Beweisermittlungen und –sicherungen vornehmen zu lassen, somit eine Art „kriminologische“ Tätigkeit zu Gunsten versicherter Personen, da ansonsten aufgrund der „Beweislastumkehr“ vermutet wird, dass der in Anspruch genommene Organvertreter für den eingetretenen Schaden auch verantwortlich ist.)
Sofortkosten
(Kostenübernahme für Organvertreter als eine Art „Erste Hilfe“, um sich unmittelbar nach einer Inanspruchnahme dagegen rechtlich durch einen beauftragten Rechtsanwalt ihrer Wahl zu positionieren, und zwar vor Bestätigung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer bzw. seiner Prüfung, ob der Anspruch begründet bzw. unbegründet ist.)
Ergänzungsdeckungen
Allgemeines
Einzelversicherungssumme
Pro vereinbarter Deckungserweiterung ist die Versicherungssumme identisch mit der und unter gleichzeitiger Anrechnung auf die für den D&O-Teil vereinbarten, es sei denn, es wären abweichende Versicherungssummen gewünscht. Die maximal vereinbare Versicherungssumme beträgt pro Deckungserweiterung 1 Mio. EUR. Selbstbeteiligungen.
Keine Selbstbeteiligung ist für die D&O vorgesehen, da allenfalls mit hohen, jedoch mit keiner großen Anzahl von Schäden zu rechnen ist.
Anders bei der AGG- und der Kriminalitätsdeckung, bei denen von einer höheren Schadenstückzahl auszugehen ist, die jedoch vermutlich überwiegend den Bearbeitungsaufwand nicht rechtfertigende und Ihr Unternehmen auch nicht sonderlich belastende niedrigere Schäden aufweisen werden, so dass bei deren Mitversicherung eine Selbstbeteiligung von 2.500 EUR je Versicherungsfall Anwendung findet.
Deckungsumfang der Ergänzungsdeckungen
Gemäß unserer Multi-Haftpflichtdeckung ist die Mitversicherung folgender Risiken automatisch vorgesehen:(jedoch auf Wunsch abwählbar)
Diskriminierungs-Haftpflichtversicherung für den Fall, dass:
das Unternehmen einschließlich aller seiner inländischen und sonstigen europäischen Tochterunternehmen und / oder der Mitarbeiter (auch die über den D&O-Teil versicherten) wegen Diskriminierungen bzw. Belästigungen und daraus resultierender materiellen sowie immateriellen Schäden – einschließlich solcher auf Schmerzensgeld – auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Kriminalitätsschäden-Versicherung (= marktüblich als „Vertrauensschaden [= VSV]“ bezeichnet)
für den Fall, dass kriminell handelnde Mitarbeiter – unter Einschluss von Organvertretern – z.B. durch Diebstahl, Unterschlagung bzw. EDV-Kriminalität das Unternehmen oder eines der in- sowie sonstigen europäischen Tochterunternehmen in krimineller Weise schädigen.
Prämien für die D&O-Versicherung sowie Zuschläge für Ergänzungsdeckungen
Grundprämie
Die Jahresprämie wird aufgrund der mitgeteilten, letzten vorliegenden Bilanz- bzw. Umsatzsumme (einschließlich der von mitzuversichernden in- und ausländischen Tochterunternehmen) und in Abhängigkeit zur geünschten Versicherungssumme ermittelt.
Versicherungssummen
Wir bieten Deckungssummen von 500.000 EUR bis 5.000.000 EUR bis zu einem umsatz
von 500.000.000 EUR.
Zuschläge/Nachlässe
Folgende Nachlässe kommen zum Tragen bei Abwahl nachgenannter Leistungsverbesserungen:
OwiG- Straf- und sonstige Verfahren, Ausschluss:
aller sonstigen Mitarbeiter: 12,5%
aller sonstigen Mitarbeiter sowie auch der „D+O versicherten Personen“: 22,5%
Klauseln von „Fall zu Fall“
(= Sofortkosten, Forensikkosten sowie Übernahme der Rechtskosten bei Bereicherungsansprüchen): 17,5% Gesamtvertragsbezogene Zuschläge / Nachlässe
Zuschlag:
Verdoppelung der Versicherungssumme
Die vereinbarte Versicherungssumme stellt die Höchstleistung für jeden und zugleich für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar (sog. „1-fache Maximierung“), was bei der D&O-Versicherung in Deutschland und auch international üblich ist.
Optional besteht jedoch die Möglichkeit, dass unter Beibehaltung der vereinbarten Höchstversicherungssumme die Leistungsverpflichtung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme angehoben werden kann (sog. „2-fache Maximierung“), wobei der Zuschlag dafür 25% auf die zuvor genannte Prämie beträgt.
Nachlass von 10%, falls der Versicherungsvertrag für einen Dreijahreszeitraum abgeschlossen wird.
Verbindliches Angebot bzw. Abschluss eines Versicherungsvertrages
Voraussetzung dafür ist die Rücksendung des Fragebogens. Darin ist der gewünschte Versicherungsschutz zu definieren und die Beantwortung der Fragen zum Bilanzcheck durchzuführen.
Werden Fragen zum Bilanzcheck negativ beantwortet, besteht dennoch die Möglichkeit zum Versicherungsschutzes, falls bei individuell gestellten weiteren Zusatzfragen die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die Dokumentierung erfolgt umgehend, falls der Versicherer die Antworten gemäß Fragebogen positiv bewertet und verbindlich Versicherungsschutz von Ihnen gewünscht wird.